Voraussetzungen und Vereinbarungen für die Teilnahme am Verantwortungstraining
Erstgespräch/Teilnahmevereinbarungen
In einem oder mehreren Erstgesprächen soll die Eignung des Klienten für das Verantwortungstraining und die Basis der Zusammenarbeit geprüft werden. Voraussetzungen für die Teilnahme am Täterprogramm stellen generell dar:
- ein zumindest minimales Eingeständnis der Tat(en)
- ausreichende sprachliche und kognitive Fähigkeiten
- ein Mindestmaß an Mitwirkungsbereitschaft
Akute psychische oder Suchterkrankungen der Täterpersonen können im Einzelfall einen Ausschlussgrund darstellen.
Über die Teilnahme an einer Maßnahme des Verantwortungstrainings für gewaltfreie Beziehungen wird zwischen der Einrichtung und dem Klienten eine Teilnahmevereinbarung abgeschlossen, in denen die wichtigsten Aspekte der Zusammenarbeit geregelt sind.
In der Regel nehmen nimmt das HGZ Kontakt mit dem Gewaltopfer (oder evtl. dessen Beraterin) auf, um über das Täterprogramm und dessen Chancen und Grenzen zu informieren. Dieser Kontakt soll auch dazu dienen, die Perspektive des Opfers auf das Gewaltgeschehen kennenzulernen und auf Beratungsmöglichkeiten für den/die Geschädigte hinzuweisen, falls diese noch nicht bekannt sind oder noch nicht genutzt wurden.
Teilnehmerbeiträge
Ein geringer Anteil der Finanzierung der Täterarbeit im HGZ wird durch Teilnehmerbeiträge geleistet, die prinzipiell von den Klienten erhoben werden. Die Beiträge werden einkommensabhängig erhoben. Bei besonderen finanziellen Härtefällen oder Notlagen sind individuelle Regelungen möglich.
Erstgespräche und Gespräche mit Gewaltopfern sind beitragsbefreit.



