Hintergründe
Index
Beziehungsgewalt (1)
(1) „Beziehungsgewalt" wird im vorliegenden Papier synonym zum Begriff der „Häuslichen Gewalt" oder „Gewalt im sozialen Nahraum" verwendet.
Vorbemerkungen
Beziehungsgewalt ist ein besonders schwerer Verstoß gegen das Recht des Menschen auf körperliche und seelische Unversehrtheit, vor allem auch weil sie in einem Kontext verübt wird in dem Menschen Geborgenheit, Schutz und Liebe erwarten: In ihren Beziehungen, zu Hause, in der Familie, im sozialen Nahraum . In einer Studie des LKA Hamburg weisen die Autorinnen auf die vielfältigen und immensen Folgen der Beziehungsgewalt hin:
„Die erfahrene Gewalt im Schutzraum enger sozialer Beziehungen löst nicht nur bei den mittelbar und unmittelbar Betroffenen nachhaltigen physischen und psychischen Schaden aus, sondern hat auch soziale (...), wirtschaftliche (...) und gesellschaftliche (...) negative Konsequenzen." (Boldt, Jarchow 2006, S. 1)
Beziehungsgewalt ist keine Privatsache. Diese Haltung hat die Bundesregierung mit der Einführung des Gewaltschutzgesetzes von 2002 untermauert. Es bietet Opfern von Gewalt nach der Tat Unterstützung und verfolgt den Grundsatz „wer schlägt muss gehen". Beziehungsgewalt ist gesellschaftlich weit verbreitet. Auch wenn viele Taten im Dunkeln bleiben und das Anzeigeverhalten immer noch als schwach gilt, nimmt das Phänomen der Beziehungsgewalt auch für Polizei- und Strafverfolgungsbehörden einen großen Raum ein. Die Täter sind überwiegend Männer, ihre Taten richten sich überwiegend gegen Frauen. Jede vierte Frau in Deutschland wird mindestens einmal in Ihrem Leben Opfer einer Beziehungsgewalttat (vgl.: BMFSFJ, 2004) Im Haushalt oder in der Familie lebende Kinder sind dabei generell mitbetroffen und leiden oft lebenslang unter den traumatischen Folgen der Gewalt im Elternhaus.
Es ist ein originärer Auftrag für die soziale Arbeit, sich dem Thema der Beziehungsgewalt mit dem Ziel eines präventiven und kurativen Ansatzes zu widmen und konkrete Lösungsmöglichkeiten und Hilfeformen zu entwickeln. Neben notwendigen Präventions- und Opferschutz--Programmen ist es der Bereich der Täterarbeit der weiterentwickelt werden muss. Dies unterstreicht auch die Bundesregierung in ihrem Aktionsplan II zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen: Es sei ihr wichtig, „dass qualifizierte Täterprogramme bundesweit angeboten werden und hiervon auch in allen geeigneten Fällen Gebrauch gemacht wird". (BMFSFZ, 2007, S. 48).
Der Hamburger Träger S&S gemeinnützige Gesellschaft für Soziales mbH hat sich dies zur Aufgabe gemacht und legt mit diesem Arbeitskonzept eine Grundlage für die Arbeit mit Tätern dem „Verantwortungstraining für gewaltfreie Beziehungen" im neu gegründeten Hamburger Gewaltschutzzentrum, HGZ vor.
Innerhalb des HGZ sollen unterschiedliche Bausteine ein übergreifendes Interventionskonzept gegen Beziehungsgewalt repräsentieren. Dieses Interventionskonzept ist zudem eingebunden in das institutionelle Netzwerk, das in Hamburg zum Thema Beziehungsgewalt besteht und weiterentwickelt werden soll.
Definition
Unter Beziehungsgewalt wird im vorliegenden Papier in erster Linie die Gewalt von Männern gegen ihre (Ex-)Partnerinnen verstanden. Wohl wissend, dass damit nur ein Ausschnitt aus dem gesamten Bereich von Gewalt im sozialen Nahraum betrachtet wird. Gewalt wird in unterschiedlichen Formen auch von Frauen verübt. Der Großteil der Gewalttaten und die schwereren Taten mit den nachhaltigsten Folgen werden jedoch von Männern begangen. Für andere Gewaltformen innerhalb von Beziehungen (Gewalt in gleichgeschlechtlichen Beziehungen, Gewalt gegen Kinder, Gewalt von Kindern gegen Eltern, Gewalt von Frauen gegen (Ex-)Partner, Gewalt unter Geschwistern, Gewalt gegen Ältere/ Gewalt in der Pflege) müssen vor allem in Hinblick auf aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen (demographische Daten, Patchworkfamilien) eigenständige Konzepte entwickelt werden.
Als Gewalt wird im vorliegenden Konzept jede zielgerichtete Verletzung der seelischen und körperlichen Integrität einer anderen Person verstanden. Eingeschlossen sind hierbei physische, psychische, sexuelle und ökonomisch-strukturelle Formen der Gewalt.
Der soziologische Begriff der Beziehung geht über den der Liebesbeziehung hinaus und umfasst durch Verhalten oder Einstellungen konstituierte Verbindungen zwischen zwei oder mehreren Personen, die familial, positional (z. B. berufliche Stellung, Pflege) oder personal (Partnerschaft) motiviert sind.
Beziehungsgewalt beinhaltet ein Muster von kontrollierendem Verhalten, das die körperliche und seelische Integrität einer nahestehenden oder ehemals nahestehenden Person verletzt. Dies hat in der Regel ernsthafte und lang anhaltende negative Auswirkungen auf Wohlergehen, Selbstwertgefühl, Autonomie, körperliche und seelische Gesundheit der geschädigten Person und von Dritten.
Beziehungsgewalt ist dabei oft gekennzeichnet durch „die auf Opferseite festgestellte Passivität und Ambivalenz, bzw. die partielle Identifizierung des Opfers mit dem Täter" (Boldt, Jarchow 2006, S. 22). Ambivalenz ist auch meist auf Täterseite zu finden. Beides trägt zur Verstärkung der Gewaltdynamik in Form von Gewaltkreisläufen bei, erschwert Interventionen und impliziert nachhaltige Strategien, die auf Verhaltensänderung und Verantwortungsübernahme der Täter abzielen.
Verbreitung, Prävalenz in Deutschland
Mindestens jede vierte Frau im Alter von 16 bis 85 Jahren, die in einer Partnerschaft lebt oder gelebt hat, hat körperliche oder - zum Teil zusätzlich - sexuelle Übergriffe durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner mindestens ein- oder auch mehrmals erlebt. Dies zeigt die repräsentative Studie "Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland" die im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2004 mit der Befragung von über 10000 Frauen in Deutschland durchgeführt wurde.
Vergleiche mit den in anderen europäischen Studien erhobenen Gewaltprävalenzen deuten darauf hin, dass die für Deutschland erfassten Werte im internationalen Vergleich im mittleren bis oberen Bereich liegen.
Bei den körperlichen Übergriffen handelt es sich um ein breites Spektrum unterschiedlich schwerwiegender Gewalthandlungen. Die Übergriffe reichen von wütendem Wegschubsen und Ohrfeigen bis hin zum Schlagen mit Gegenständen, Verprügeln und Gewaltanwendungen mit Waffen. Die Angaben zu sexuellen Übergriffen beziehen sich hingegen auf eine enge Definition erzwungener sexueller Handlungen, d.h. Vergewaltigung und sexuelle Nötigung.
Knapp ein Drittel aller Frauen, die von körperlicher Beziehungsgewalt betroffen waren gab an, nur einen Gewaltvorfall erlebt zu haben. Etwas mehr als ein Drittel gab zwischen einem und 10 Gewaltvorfällen an. Ein weiteres Drittel der betroffenen Frauen gab an zwischen 10 und mehr als 40 Gewaltvorfällen erlitten zu haben.
Dies untermauert die These, dass sich Beziehungsgewalt in einer Art Gewaltspirale oder Kreislauf immer wiederholt wenn nicht nachhaltige und konsequente Interventionsschritte eingeleitet werden.
Frauen sind von Beziehungsgewalt mehr bedroht als durch andere Gewaltdelikte wie Körperverletzung mit Waffen, Wohnungseinbruch oder Raub. Zu den Risikofaktoren gehören neben Trennung oder Trennungsabsicht auch Schwangerschaft und Gewaltwiderfahrnisse in der Kindheit und Jugend. Bildung, Einkommen oder Schichtzugehörigkeit sind nach der vorliegenden bundesweiten Studie demgegenüber nicht entscheidend für die Ausübung bzw. Betroffenheit von Gewalt in Paarbeziehungen.
Situation in Hamburg
In Hamburg kommt es jährlich zu etwa 900 Wegweisungen durch die Polizei nach dem Gewaltschutzgesetz in Fällen häuslicher Gewalt. Die Beratungsstelle „pro-aktiv" , die die Opferunterstützung und Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz übernimmt und ebenfalls von der S&S gemeinnützige Gesellschaft für Soziales mbH getragen wird, berichtet von jährlich über 1000 gemeldeten Fällen häuslicher Gewalt (Wegweisungsprotokolle plus Selbstmelderinnen) seit Beginn der Beratungsarbeit.
In der wissenschaftlichen Analyse „Phänomenologie der Beziehungsgewalt in Hamburg" des Landeskriminalamtes Hamburg, wurden für den Untersuchungszeitraum von 2 Monaten im Jahre 2006 insgesamt 801 Beziehungsgewaltvorgänge registriert. Die Mehrzahl der Delikte waren Bedrohungen und leichte oder schwere Körperverletzungen. Drei Viertel aller Taten spielten sich hierbei im privaten, immerhin ein Viertel im öffentlichen Raum zwischen Beziehungspartnern oder Ex-Beziehungspartnern ab(2) 89% aller polizeilich erfassten Tatverdächtigen sind Männer. Nur knapp die Hälfte des relativ hohen Anteils viktimisierter Männer (19,5 %) wurde Opfer einer Frau(3).
In ca. 12% aller Beziehungsgewaltvorfälle ließ sich nicht eindeutig schlussfolgern, wer Opfer und wer Täter ist (vgl. Boldt/ Jarchow 2006).
(2) Dieser Umstand spricht für die Verwendung des Begriffes „Beziehungsgewalt".
(3) Die meisten dieser Männer wurden Opfer anderer Männer aus der Familie oder dem engen Bekanntenkreis.
Täterarbeit
Täterarbeit - Verantwortungstraining für gewaltfreie Beziehungen
In der Praxis zeigt sich seit Jahren, dass herkömmliche justizielle Mittel auf der einen Seite im Umgang mit Tätern(4) alleine zur nachhaltigen Bekämpfung häuslicher Gewalt nicht ausreichen. Andererseits werden freiwillige Beratungsangebote von dieser Zielgruppe nur wenig genutzt werden. Gefühle wie Scham, Ehrgefühl, Stolz, Angst vor Stigmatisierung und/oder Kriminalisierung auf Seiten der Gewalttäter tragen hierzu in erheblichem Maße bei.
Um den Betroffenen von Beziehungsgewalt einen Ausweg aus der Gewaltspirale zu ermöglichen ist es aber dringend notwendig, an der Wahrnehmung, der Verantwortungsbereitschaft und dem Verhalten der Täterpersonen zu arbeiten. Hierzu können Täterprogramme wie sie seit Jahren praktiziert und weiterentwickelt und im vorliegenden Arbeitskonzept vorgestellt werden einen wichtigen Beitrag leisten.
Dem Zugang der Täterpersonen über Staatsanwaltschaft, Gerichte, Gerichtshilfe, Jugendamt kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu, da es oft erst der extrinsische Druck ist, der Menschen dazu bringen kann ihr Gewalthandeln zu reflektieren und nachhaltig zu verändern. Die positive Wirkung justizieller Weisungen auf das Teilnahmeverhalten der Klienten wurde in Untersuchungen von WIBIG aus den Jahren 200-2004 belegt (WIBIG 2004, Band III, S. 76)
(4) Die Verwendung der Begriffe „Täter" und „Opfer" ist nicht unproblematisch. Kein Mensch sollte auf sein „Opfer" oder „Täter-Sein" reduziert werden. Auch ist in nur wenigen Fällen jemand ausschließlich Täter oder Opfer. Eine sprachliche Lösung ist hierbei schwierig und soll auch durch die Verwendung von Begriffen wie „Täterpersonen" oder „Gewalthandelnde" versucht werden. Aufgrund der einfacheren Lesbarkeit schreiben wir bei Täterpersonen in der männlichen bei Opferpersonen meist in der weiblichen Form. Auch Klienten werden nur in der männlichen Form genannt.
Grundverständnis Täterarbeit
Das „Verantwortungstraining für Gewaltfreie Beziehungen" des Hamburger Gewaltschutzzentrums HGZ, folgt im Wesentlichen den Standards die von der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit häusliche Gewalt (BAG TähG) entwickelt wurden(5).
(5) Die Bundesregierung unterstützt die Arbeit der BAG TäHG und die Entwicklung dieser Standards durch die Förderung entsprechender Vernetzungstreffen (vgl.: BMFSFJ, 2007, S. 48).
Ihnen liegt folgendes Grundverständnis von Gewalt zu Grunde:
Gewalttätiges Verhalten ist erlernt; alternative, sozialverträgliche Verhaltensweisen können ebenfalls erlernt werden.
- Jeder Mensch ist für sein Handeln zu 100 % verantwortlich.
- Gewalttätiges Verhalten ist zielgerichtet und beabsichtigt.
- Gewalttätigem Verhalten liegt eine Entscheidung zugrunde.
- Gewalttätiges Verhalten ist in historische und gesellschaftliche Verhältnisse und damit immer auch in Geschlechterverhältnisse eingebunden.
- Gewalttätiges Verhalten ist kein unabwendbares Schicksal, sondern veränderbar.
- Häusliche Gewalt/ Beziehungsgewalt ist kein Problem der sozialen Lage (Schicht).
Täterarbeit ist Teil einer Interventionskette gegen Beziehungsgewalt und kann einen wichtigen Beitrag zum Opferschutz leisten.
Das Tätertraining findet im Kontext regionaler Vernetzung statt. Durch das vernetzte Vorgehen von Täterarbeitseinrichtung, den Opferunterstützungseinrichtungen, Polizei, Amts- und Staatsanwaltschaft, Bewährungs- und Gerichtshilfe, Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie den Gerichten, wird eine direkte Hilfe und Unterstützung der von häuslicher Gewalt Betroffenen gewährleistet und werden die Täter zur Verantwortung gezogen. Dies beinhaltet auch soweit erforderlich gesellschaftlichen Druck durch institutionelle und/ oder justizielle Auflagen und Weisungen für die Täterpersonen.
Die ausschließliche Bestrafung der Täterpersonen durch Geldbußen, Geldstrafen bzw. Haftstrafen führt nicht automatisch zu einer kritischen Auseinandersetzung derselben mit ihrem Gewaltverhalten und zur Beendigung des gewalttätigen Verhaltens. Gleichzeitig sind diese justiziellen Sanktionen aber von großer Wichtigkeit, da bei ihrem Fehlen die Gefahr besteht, dass gewalttätiges Verhalten verharmlost und damit verstärkt werden kann.



